Allgemeine Geschäftsbedingungen
der „SKYPARKING HAMBURG“
vertreten durch Ahmet Enes Demir
Stand: 05/2026
1. Zustandekommen des Parkvertrages
Vertragspartner sind SKYPARKING HAMBURG, vertreten durch Ahmet Enes Demir, sowie der Kunde bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person.
Mit der Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugschlüssels erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
1.1 Vertragsgegenstand
Mit Abschluss eines Vertrages verpflichtet sich SKYPARKING HAMBURG, das Fahrzeug des Kunden gegen Entgelt auf eine geeignete Parkfläche zu verbringen und dort für die vereinbarte Dauer zu verwahren.
1.2 Vertragsschluss
Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch SKYPARKING HAMBURG oder spätestens mit Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugschlüssels zustande.
2. Vergütung
Die Vergütung ist spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs vollständig zu entrichten.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preise gemäß der veröffentlichten Preisliste auf der Internetseite von SKYPARKING HAMBURG oder eines individuell erstellten Angebots.
2.1 Fahrzeuge mit Übergröße
Für Fahrzeuge mit Übergröße gelten gesonderte Preise und Zuschläge.
Als Fahrzeuge mit Übergröße gelten insbesondere:
- VW Crafter
- Fiat Ducato
- Renault Master
- Wohnmobile
- Transporter
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
- vergleichbare Großraumfahrzeuge
Für diese Fahrzeuge gelten folgende saisonale Zuschläge:
- Winter-Saison (November bis März): pauschaler Aufschlag in Höhe von 29,99 €
- Sommer-Saison (April bis Oktober): 100 % Aufschlag auf den regulären Buchungspreis (doppelter Preis)
SKYPARKING HAMBURG behält sich vor, Fahrzeuge aufgrund ihrer Maße oder ihres Gewichts abzulehnen, sofern die Parksituation oder Sicherheitsanforderungen dies erforderlich machen.
2.2 Golfgepäck und Übergepäck
Für Golfgepäck, Sperrgepäck oder sonstiges Übergepäck werden saisonale Zusatzgebühren berechnet.
Es gelten folgende Zuschläge:
- Sommer-Saison (April bis Oktober): 25,00 €
- Winter-Saison (November bis März): 15,00 €
Die Zuschläge gelten pro Transport und können auch bei Shuttlefahrten anfallen.
3. Fahrzeugübergabe / Übergabeprotokoll / Gegenstände im Fahrzeug
3.1 Hinweise des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf besondere Eigenschaften oder Maße des Fahrzeugs hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Tieferlegungen, Sonderumbauten, Spoiler, lose Fahrzeugteile oder besondere Fahreigenschaften.
3.2 Fahrzeugbegutachtung
Vor Übergabe ist das Fahrzeug gemeinsam mit einem Mitarbeiter von SKYPARKING HAMBURG zu besichtigen. Bereits vorhandene Schäden sind vollständig im Übergabeprotokoll festzuhalten. Hierzu gehören insbesondere schriftliche Vermerke sowie fotografische Dokumentationen.
Unterlässt oder verweigert der Auftraggeber die gemeinsame Begutachtung, sind Ansprüche wegen nicht dokumentierter Schäden ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von SKYPARKING HAMBURG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3.3 Verunreinigungen und Flüssigkeitsverluste
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Verunreinigungen oder Schäden, die durch Öl-, Kraftstoff- oder sonstige Flüssigkeitsverluste seines Fahrzeugs verursacht werden.
3.4 Schlüsselabgabepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei Übergabe des Fahrzeugs den Fahrzeugschlüssel vollständig auszuhändigen.
Ohne Fahrzeugschlüssel ist eine Durchführung des Parkvertrages unter Umständen nicht möglich.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
In besonderen Kulanzfällen kann SKYPARKING HAMBURG das Fahrzeug dennoch annehmen. Hierfür kann – abhängig von der aktuellen Parksituation und dem zusätzlichen Aufwand – ein Aufschlag von bis zu 100 % des regulären Buchungspreises erhoben werden.
4. Parkdauer und Überschreitung der Einstellzeit
4.1 Maximale Einstelldauer
Die maximale Einstelldauer beträgt drei Monate. Längere Zeiträume bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. SKYPARKING HAMBURG ist berechtigt, hierfür eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen.
4.2 Nichtabholung des Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der vereinbarten Einstellzeit abgeholt, ist SKYPARKING HAMBURG berechtigt, das Fahrzeug auf eine andere geeignete Parkfläche oder einen öffentlich zugänglichen Parkplatz umzusetzen.
4.3 Verlängerung der Parkdauer
Für jede Verlängerung der Parkdauer um weitere 24 Stunden wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Dies gilt auch für jeden weiteren angefangenen Tag.
Bei Flugverspätungen von mehr als zwei Stunden wird automatisch ein zusätzlicher Tagessatz von 25,00 € berechnet. Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit des Rückfluges.
Eine eigenständige Verlängerungsbuchung über die Internetseite ist zulässig. Die Zahlung erfolgt spätestens bei Fahrzeugabholung.
5. Durchführung des Vertrages / Nichterfüllung
5.1 Änderungen der Reisedaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen der Reisedaten unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch eine Stunde vor dem ursprünglich vereinbarten Termin.
Bei verspäteter Mitteilung kann SKYPARKING HAMBURG eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
5.2 Stornierung durch den Kunden
Bei einer Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt entstehen keine Kosten.
Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Übergabe, ist SKYPARKING HAMBURG berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen.
5.3 Haftung für Folgeschäden
Schadensersatzansprüche wegen verpasster Flüge, Termine oder sonstiger Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von SKYPARKING HAMBURG beruhen.
6. Rücktritt durch SKYPARKING HAMBURG
SKYPARKING HAMBURG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern außergewöhnliche Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs die Vertragserfüllung unzumutbar machen.
Hierzu zählen insbesondere:
- höhere Gewalt,
- behördliche Anordnungen,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- technische Störungen,
- unvorhersehbare Kapazitätsengpässe.
Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
7. Shuttletransfer
SKYPARKING HAMBURG bietet ihren Kunden einen kostenlosen Shuttletransfer zum Flughafen und zurück als freiwillige Zusatzleistung an.
Ein Anspruch auf Durchführung zu bestimmten Zeiten besteht nicht.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, mindestens 2,5 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit am Parkplatz einzutreffen, um einen ordnungsgemäßen Transfer sicherzustellen.
SKYPARKING HAMBURG haftet nicht für Schäden oder Folgekosten aufgrund verspäteten Eintreffens des Kunden, Verkehrsbehinderungen oder sonstiger unvorhersehbarer Verzögerungen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
8. Herausgabe des Fahrzeugs
Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.
Eine Herausgabe an Dritte erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sowie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises.
Mit Übernahme des Fahrzeugs bestätigt der Kunde, dieses äußerlich überprüft zu haben. Offensichtliche Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
9. Haftung / Versicherungsschutz
Die Haftung von SKYPARKING HAMBURG beginnt mit Übergabe des Fahrzeugschlüssels und endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs.
9.1 Haftung für Fahrzeugschäden
SKYPARKING HAMBURG haftet für Schäden am Kundenfahrzeug ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter.
Werden durch das Kundenfahrzeug weitere Fahrzeuge beschädigt, gelten die gesetzlichen Regelungen der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Nicht versichert sind insbesondere:
- Vandalismus,
- Unwetterschäden,
- Einbruch oder Diebstahl,
- Reifen- und Druckschäden,
- Diebstahl von Fahrzeugteilen,
- Schäden durch Dritte,
- Schäden durch höhere Gewalt,
- innere oder äußere Unruhen,
- Naturereignisse oder Kriegseinwirkungen.
9.2 Übergabe bei schlechten Sichtverhältnissen
Erfolgt die Fahrzeugübergabe bei Dunkelheit, Regen, Eis oder starker Verschmutzung, erkennt der Auftraggeber an, dass eine vollständige Sichtprüfung nur eingeschränkt möglich ist.
Spätere Reklamationen hinsichtlich Lack-, Karosserie- oder Oberflächenschäden sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf bestehende Vorschäden oder technische Besonderheiten hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, ist eine Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
9.3 Gegenstände im Fahrzeug
Für Gegenstände im Fahrzeuginneren oder Kofferraum übernimmt SKYPARKING HAMBURG grundsätzlich keine Haftung.
Eine Haftung besteht nur dann, wenn die Gegenstände ausdrücklich im Übergabeprotokoll vermerkt wurden.
Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere Wertgegenstände, die nicht zur üblichen Fahrzeugausstattung gehören.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei Fahrzeugrückgabe ausschließlich in bar.
11. Stornierung und Ersatzparkflächen
SKYPARKING HAMBURG ist berechtigt, Fahrzeuge bei Kapazitätsengpässen auf geeigneten Ersatz- oder Nebenflächen abzustellen.
Ebenso ist SKYPARKING HAMBURG berechtigt, Buchungen aufgrund offensichtlicher Preis- oder Systemfehler anzufechten oder zu stornieren.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen vollständig erstattet.
12. Fehlerhafte Fahrzeugabgabe
Wird das Fahrzeug irrtümlich bei einem anderen Anbieter abgegeben, obwohl eine Buchung bei SKYPARKING HAMBURG besteht, übernimmt SKYPARKING HAMBURG hierfür keine Haftung.
13. Fahrzeugbewegung
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Mitarbeiter von SKYPARKING HAMBURG das Fahrzeug zum Zwecke der Vertragserfüllung rangieren, umparken und auf andere Stellflächen verbringen dürfen.
14. Pfandrecht
SKYPARKING HAMBURG steht wegen sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich Fahrzeugschlüssel und Zubehör zu.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
SKYPARKING HAMBURG
vertreten durch Ahmet Enes Demir
AGB Stand: 05/2026